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Hier ein paar nützliche Hinweise für Sie:


Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung

Seit 2006 können Steuerzahler Handwerkerkosten als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuermindernd absetzen. Zum 01.01.2009 verdoppeln sich die Steuervorteile noch einmal. Die folgenden Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein.

Begünstigt:

alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Zum Beispiel:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden 
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen 
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen 
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen) 
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas und Wasserinstallationen 
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche 
  • Modernisierung des Badezimmers 
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC) 
  • Maßnahmen der Gartengestaltung 
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück 
  • Gebühren für Schornsteinfeger 
  • Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen (z. B. Kabel für Strom und Fernsehen).

NICHT absetzbar:

 

  • Materialkosten 
  • Arbeiten an Neubauten

 

Steuervorteil:

 

20 % vom Arbeitslohn aus einer Handwerkerrechnung (inklusive Mehrwertsteuer), maximal aber 1.200 € (bis 31.12.2008: 600 €) pro Jahr

 

Achtung! Der Betrag wird direkt von der persönlichen Einkommensteuer des Kunden abgezogen.

 

Nachweis:

 

Rechnung des Handwerkers Kopie der Überweisung oder des Kontoauszugs

 

Achtung! Barzahlungen sind nicht begünstigt.

 

Wie der Steuerbonus beim Finanzamt geltend gemacht wird:

 

Der Steuerbonus kann in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die Handwerkerrechnung bezahlt wurde, und zwar im Hauptvordruck des Einkommensteuerformulars – für das Jahr 2008 in der Zeile 112. Sie müssen aber unbedingt die Handwerkerrechnung sowie den Überweisungsnachweis oder Bankauszug im Original beifügen.