Hier ein paar nützliche Hinweise für Sie:Steuern sparen mit der HandwerkerrechnungSeit 2006 können Steuerzahler Handwerkerkosten als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuermindernd absetzen. Zum 01.01.2009 verdoppeln sich die Steuervorteile noch einmal. Die folgenden Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein. Begünstigt: alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Zum Beispiel:
NICHT absetzbar:
Steuervorteil:
20 % vom Arbeitslohn aus einer Handwerkerrechnung (inklusive Mehrwertsteuer), maximal aber 1.200 € (bis 31.12.2008: 600 €) pro Jahr
Achtung! Der Betrag wird direkt von der persönlichen Einkommensteuer des Kunden abgezogen.
Nachweis:
Rechnung des Handwerkers Kopie der Überweisung oder des Kontoauszugs
Achtung! Barzahlungen sind nicht begünstigt.
Wie der Steuerbonus beim Finanzamt geltend gemacht wird:
Der Steuerbonus kann in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die Handwerkerrechnung bezahlt wurde, und zwar im Hauptvordruck des Einkommensteuerformulars – für das Jahr 2008 in der Zeile 112. Sie müssen aber unbedingt die Handwerkerrechnung sowie den Überweisungsnachweis oder Bankauszug im Original beifügen. |